AGB von pflegedienstmarketing – so läufts hier
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1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der Pflegeberatung Werner angeboten über die Seite pflegedienstmarketing.de – das Webdesign Angebot, Beratungsangebote und das Digital Marketing Angebot von Pflegeberatung Werner, Tobias Werner, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford ( im folgenden Dienstleister genannt) – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der pflegedienstmarketing und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Webdesignverträge ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website. Dies umfasst die Gestaltung des Webseitenlayouts, die Implementierung von Funktionen, die Anpassung an die Bedürfnisse des Auftraggebers sowie die Integration von Texten, Bildern und Grafiken.
(2) Gegenstand der Digitalmarketingverträge ist die Entwicklung und Durchführung von SEO Maßnahmen, der Contenterstellung und Social Media Kampagnen inklusive die Schaltung von Werbeanzeigen. Unser Ziel ist es, die Online-Sichtbarkeit Ihres Unternehmens zu steigern, die Reichweite Ihrer digitalen Inhalte zu erhöhen und qualifizierte Leads zu generieren.
(3) Gegenstand der Beratungsverträge sind umfassende Konzepte und Beratungen in Bezug auf Ihr Geschäft. Wir bieten strategische Beratung, Analysen, Empfehlungen und Lösungen an, um Ihr Unternehmen zu optimieren, Wachstum zu fördern und effizientere Geschäftsprozesse zu etablieren.
(4) Die Verträge aus (1), (2) und (3) sind Dienstleistungsverträge. Es wird kein Werk geschuldet. Der Auftraggeber willigt hierzu ausdrücklich ein.
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3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung der Webseite gemäß der vereinbarten Konzeption rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies schließt insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke, Videos und ähnliche Inhalte ein.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber wird den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus einer Verletzung dieser Pflicht ergeben. Die Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers entfällt nur dann, wenn dieser nachweisen kann, dass er keine Schuld an der Rechtsverletzung trägt.
(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der vereinbarten Form, wie zuvor mit dem Dienstleister besprochen.
(4) Nach Fertigstellung der Webseite ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, einen anschließenden Funktionstest innerhalb eines angemessenen Zeitraums von maximal sieben Werktagen durchzuführen und die Webseite abzunehmen.
(5) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Urheberkennzeichnung auf der Webseite anzubringen und auf seine Mitwirkung hinzuweisen, insbesondere durch einen Link zu seiner eigenen Webseite im Impressumsbereich. Dieser Link darf weder entfernt noch verändert werden.
(6) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Vertragsbeziehung außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Absatz (1) nicht nachkommt und dadurch das Projekt nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann. Die angemessene Zeit wird entweder mündlich oder schriftlich zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber vereinbart. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind 50% der vereinbarten Projektvergütung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, da der Dienstleister Ressourcen und Personal für die Projekte bereitstellt und Zeiten blockt. Der Auftragnehmer ist zur Herausgabe aller vom Auftraggeber übergebenen Daten verpflichtet. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig.
(7) Wird das Projekt vom Auftraggeber vor dem vereinbarten Starttermin storniert, nachdem eine verbindliche Zusage inklusive Rechnungsstellung erfolgt ist, so ist eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 5.000 EUR fällig. Diese Gebühr dient der Abdeckung der durch die Projektvorbereitung entstandenen Kosten, einschließlich der Zuweisung von Ressourcen wie Personal und Beratungsaufwand. Die Höhe der Gebühr ist fix und basiert auf der gegenseitigen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Die Entschädigungsgebühr wird unmittelbar nach der Stornierung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Stornierung an den Dienstleister zu zahlen. Eine Erstattung dieser Gebühr ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erklärt sich durch Annahme dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle einer Stornierung vor Projektbeginn die oben genannte Gebühr anfällt. Ein gesonderter Schadensnachweis durch den Dienstleister ist nicht erforderlich.
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4 Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung und Bearbeitung der erstellten Website ein. Jedoch wird dem Auftraggeber ausdrücklich das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) untersagt. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die Website für seine eigenen Zwecke nutzen und bearbeiten kann, aber keine Berechtigung zur öffentlichen Veröffentlichung oder Zugänglichmachung gegenüber Dritten erhält. Die öffentliche Zugänglichmachung der Website ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters möglich und wird zeitlich nur geduldet. Der Widerruf muss nach einer Frist von 31 Tagen nach Bekanntwerden umgesetzt werden. Wird er dies nicht, wird ausdrücklich eine Kompensation in Höhe von 15.000 EUR vereinbart. Diese Kompensation dient dazu, die Aufwände und potenziellen Schäden für den Dienstleister zu decken und als Ausgleich für die Vertragsverletzung. Eine pauschale Nachweispflicht besteht nicht, und hierzu willigt der Auftraggeber explizit ein.
(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Dienstleister gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und sind zusätzlich zu vergüten. Hierfür wird ausdrücklich eine Kompensation in Höhe von 15.000 EUR vereinbart. Diese Kompensation dient dazu, die Aufwände und potenziellen Schäden für den Dienstleister zu decken und als Ausgleich für die Vertragsverletzung. Eine pauschale Nachweispflicht besteht nicht, und hierzu willigt der Auftraggeber explizit ein.
(3) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Dienstleisters vorgenommen werden, vorausgesetzt, diese erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
(4) Das eingeschränkte Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
(5) Ich bin über den Serviceumfang meiner gewählten Tarifoption vollständig informiert, stimme der Nutzung und Verarbeitung meiner Bestandsdaten durch pflegedienstmarketing zur Kundenberatung und Verbesserung des Serviceangebots zu und zu diesen Zwecken bin ich mit einer Kontaktaufnahme mündlich oder per E-Mail einverstanden. Alle Preise in Netto zzgl. aktuell geltender USt.
(6) Weiterhin bin ich einverstanden, dass meine Firma mit Website und Logo als Referenz in den Marketingmaterialien von pflegedienstmarketing verwendet werden darf. Dies schließt die Nutzung urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützter Logos mit ein. pflegedienstmarketing verwendet diese Logos ausschließlich zur Nennung als Kunde oder als Fallbeispiel für eine Leistung. Eine weitere Verwendung findet grundsätzlich nicht statt. pflegedienstmarketing stellt dabei sicher, dass keine Verwechslungsgefahr stattfindet und das Logo grundsätzlich nicht verändert dargestellt wird, mit Ausnahme von Farbabstufungen (Grau oder Schwarz).
(7) Es wird ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart.
(8) Backlink im Impressum und Seitenweit i.V.m §3 Abs. V: Es muss ein „do-follow“-Backlink auf unserer Seite im Impressum und Seitenweit bei Websiteprojekten hinterlegt werden, und zwar mit dem folgenden Linktext: „Technische Umsetzung und Beratung | pflegedienstmarketing.de.“ Dieser Backlink ist Bestandteil der vereinbarten Leistungen und dient zur Anerkennung der Dienstleistung des Dienstleisters. Wird einer oder alle Backlinks entfernt, so fordert der Auftraggeber vom Dienstleister die uneingeschränkten Urheberrechte, die eine dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung der Seite, Texte, Grafiken und Inhalte ermöglichen, und willigt ausdrücklich einer einmaligen Kompensation von 15.000 EUR ein. Diese Kompensation dient dazu, die Aufwände und potenziellen Schäden für den Dienstleister zu decken und als Ausgleich für die Vertragsverletzung. Eine pauschale Nachweispflicht besteht nicht, und hierzu willigt der Auftraggeber explizit ein.
(9) Übernahme von Masteraccounts bei Websiteprojekten: Auftraggeber dürfen nicht ohne vorherige Absprache andere Dienstleister oder Mitarbeiter veranlassen, Masteraccounts ohne unsere Einwilligung zu übernehmen und ohne klare Übergabe zu führen. Im Falle einer solchen nicht autorisierten Übernahme eines Masteraccounts verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich zur Zahlung einer Kompensation in Höhe von 15.000 EUR. Diese Kompensation dient dazu, die Aufwände und potenziellen Schäden für den Dienstleister zu decken und als Ausgleich für die Vertragsverletzung. Eine pauschale Nachweispflicht besteht nicht, und hierzu willigt der Auftraggeber explizit ein. Eine geregelte Übergabe wird nach Absprache in 5 Werktagen vollzogen.
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5 Herausgabe von Daten
(1) Der Dienstleister übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Dienstleister ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
(2) Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
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6 Vergütung
(1) Der Auftraggeber zahlt nach Abnahme oder unberechtigter Abnahmeverweigerung an den Dienstleister die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Vor jedem Projekt ist eine Anzahlung von 100% zu leisten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist das Hosting Bestandteil des Leistungspaketes, so gelten die Angebotsbedingungen. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung ist der Auftraggeber verpflichtet die Rate jeweils zum 15. eines Monats zu überweisen. Dabei ist der Tag des Eingangs entscheidend, nicht die Handlung des Überweisens. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden im Falle einer Verspäteten Zahlung eine Mahngebühr von 10 EUR zu begleichen. Im Falle das der Auftraggeber zwei Zahlungen verspätet oder nicht zahlt, so ist dieser verpflichtet den vollständigen Rechnungsbetrag in einer Summe zu begleichen. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages, sind die Hostinggebühren in Höhe von 15 EUR pro Monat für die Dauer des in den Angebotsbedingungen genannten Zeitraumes als Schadenersatz zu zahlen. Dabei werden die Zeiträume des laufenden Vertrages mit der Zeit bis zum Vertragsende gegeneinander aufgerechnet.
(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Dienstleister ersetzt.
(3) Der Dienstleister erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Dienstleister ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister hierzu Vollmacht zu erteilen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, sind dem Dienstleister die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
(5) Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift oder sinngemäß schriftlich per Mail, dass die Leistung des Auftraggebers empfangen und nach Art und Güte der Erfüllung des vereinbarten Vertrages dient. Hierfür gewährt der Dienstleister dem Auftraggeber 7 Tage zur Ansicht Zeit. Moniert der Auftraggeber die Leistung, so hat der Dienstleister 5 Werktage Zeit, den Mangel zu beheben. Die Vorlage des überarbeiteten und korrigierten Mangels setzt die Frist von 7 Tage von Neuem in Gang. Eine erfolgte Unterschrift des Auftraggebers vor der 7 Tage Frist, ist ein ausdrücklicher Verzicht dieser Frist und bestätigt in jedem Fall die Abnahme der Leistung. Erfolgt nach 10 Tagen keine Unterschrift so gilt die Leistung stillschweigend als angenommen. Wenn die Leistung nicht abgenommen wird, so muss der Auftraggeber zwingend alle übersandten Daten rücksenden oder Löschen. Eine Verwendung von Dateien, Software, Lizenzen, geschriebenem Code, Kopien der Webseiten oder Bildmaterial ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat hierfür einen schriftlichen und beglaubigten Nachweis zu erbringen. Ohne beglaubigten Nachweis, gilt eine Löschung oder der Rückversand als nicht erbracht. Mit Unterzeichnung des Vertrages gilt diese Regelung als ausdrücklich mitvereinbart. Er hat hierfür 5 Werktage nach der ausddrücklichen Abnahmeverweigerung Zeit. Erfolgt nach dieser Frist keine Bestätigung der Löschung, so ist eine Strafe in Form einer Lizenzgebühr von 5.000 EUR zu begleichen, jedoch mindestens in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages für die erbrachten Leistungen. Nicht erbrachte Leistungen, werden nicht berechnet und im Falle einer einseitigen ordentlichen Kündigung durch den Dienstleister zurückerstattet.
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7 Besondere Bestimmungen für Unternehmens- und Gründungsberatungen
(1) Die Unternehmens- und Gründungsberatung (nachfolgend „Berater“) bietet Beratungsdienstleistungen an, welche sich auf die Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen, Begleitung zu Bankgesprächen, umfassende Gründungsberatung sowie Organisationsberatung erstrecken.
(2) Die Beratungsleistung des Beraters ist als Dienstleistung zu verstehen. Ein Erfolg in Form von konkreten Ergebnissen, wie z.B. der erfolgreiche Abschluss eines Versorgungsvertrags oder eine gewährte Finanzierung, ist nicht geschuldet.
(3) Die vom Berater erstellten Businesspläne, Marketingkonzepte und anderen Empfehlungen sind als unverbindliche Vorschläge zu betrachten. Sie müssen vom Auftraggeber eigenverantwortlich durchgelesen, verstanden und gegebenenfalls angepasst werden.
(4) Der Berater haftet nicht für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen. Insbesondere übernimmt der Berater keine Verantwortung, wenn Banken oder andere Finanzinstitute eine Finanzierung aus welchen Gründen auch immer ablehnen.
(5) Das Risiko des Projekterfolgs liegt ausschließlich beim Auftraggeber . Der Berater übernimmt keine Gewähr dafür, dass die durchgeführten Beratungsleistungen zum gewünschten Erfolg führen.
(6) Ein Rückforderungsrecht des bezahlten Honorars besteht nicht. Dies gilt insbesondere, wenn:
- der Auftraggeber Handlungen vornimmt, die der Berater nicht empfohlen hat oder ablehnt,
- Banken oder Finanzinstitute die Finanzierung ablehnen und somit das Projektziel nicht erreicht werden kann.
(7) Der Berater ist berechtigt, im Falle einer nicht erfolgreichen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, nach eigenem Ermessen kulanzweise eine Abrechnung nach Stunden vorzunehmen und dem Auftraggeber entgegenzukommen.
(8) Die Haftung des Beraters für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(9) Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf die Höhe von 2.000 EUR beschränkt. Der Auftraggeber erklärt sich hierzu ausdrücklich einverstanden.
(10) Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der Berater grundlegende Finanzdaten oder Marktfakten ignoriert, trotz offensichtlicher Risiken keine entsprechenden Hinweise gibt, wissentlich falsche Angaben macht, wichtige Fristen versäumt, Dokumente ohne grundlegende Überprüfung erstellt oder geltende Gesetze und Vorschriften nicht beachtet.
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8 Besondere Bestimmungen für Fördermittelberatungen
(1) Die Pflegeberatung Werner erbringt Beratungsleistungen im Bereich der Fördermittelberatung. Diese umfassen unter anderem die Recherche, Beratung, Antragsvorbereitung, Kommunikation mit Förderstellen und Fristenmanagement. Die Pflegeberatung Werner schuldet dem Kunden nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
(2) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, die Pflegeberatung Werner bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen aktiv zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- Die fristgerechte Bereitstellung aller relevanten Dokumente, Informationen und Daten, die für die Durchführung der Fördermittelberatung erforderlich sind.
- Die Benennung eines festen Ansprechpartners, der für Rückfragen zur Verfügung steht und Entscheidungen zeitnah trifft.
- Die unverzügliche Mitteilung von Änderungen, die für die Fördermittelberatung relevant sein könnten (z.B. Änderungen in der Unternehmensstruktur, finanziellen Situation, Projektplänen etc.).
- Die Unterstützung bei der Kommunikation mit externen Stellen, sofern dies notwendig ist.
Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommen und dadurch Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstehen, behält sich die Pflegeberatung Werner das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Fristen entsprechend zu verlängern und/oder zusätzliche Kosten geltend zu machen. Sollten durch die Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können, bleibt die Pflegeberatung Werner dennoch berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn durch die mangelnde Mitwirkung des Kunden das Projekt oder die Beantragung der Fördermittel nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(3) Erfolgsausschluss und Haftungsbegrenzung: Die Pflegeberatung Werner erbringt ihre Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einsatz größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch gibt die Pflegeberatung Werner keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln oder den Erfolg der beantragten Mittel. Die Fördermittellandschaft unterliegt zahlreichen externen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Pflegeberatung Werner liegen, wie z.B. die Vergaberichtlinien der Förderstellen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder gesetzliche Änderungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pflegeberatung Werner keinen bestimmten Erfolg schuldet. Der Erfolg der Fördermittelbeantragung ist von vielen Faktoren abhängig, die nicht in der Einflusssphäre der Pflegeberatung Werner liegen. Daher ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht an das Erreichen eines bestimmten Erfolges gebunden, sondern erfolgt unabhängig davon, ob die beantragten Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.
(3) Haftungsbegrenzung: Die Haftung der Pflegeberatung Werner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Pflegeberatung Werner nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesen Fällen auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Keine Haftung für indirekte Schäden: Die Pflegeberatung Werner haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die dem Kunden aus der Inanspruchnahme der Beratungsleistungen entstehen könnten, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
(5) Haftungsausschluss für externe Faktoren: Die Pflegeberatung Werner übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Pflegeberatung Werner liegen, wie z.B. die Entscheidungen der Fördermittelgeber, Änderungen in den Förderbedingungen oder die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung.
Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Pflegeberatung Werner. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen, in denen zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
(6) Stornierung und Kündigung: Eine Stornierung des Vertrags durch den Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Kunden bleibt die Pflegeberatung Werner berechtigt, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu verlangen. Die Vergütungspflicht des Kunden entfällt nur dann, wenn die vorzeitige Beendigung auf einem groben Verschulden der Pflegeberatung Werner beruht. Diese Regelung gilt nicht in Fällen von höherer Gewalt, die in Punkt 8.(10) geregelt sind. Bei Wahl des Hybridmodells oder der rein erfolgsabhängigen Vergütung (Option 2 oder Option 3): Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Kunden, ohne dass eine Fördermittelbewilligung erfolgt ist, wird automatisch die Vergütung gemäß der Pauschalpreis-Option (Option 1) fällig. Diese wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe der eingeworbenen Fördermittel in voller Höhe fällig.
(7) Zahlungsbedingungen: Die vereinbarte Vergütung ist gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Pflegeberatung Werner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von etwaigen Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, fristgerecht zu zahlen. Dies gilt auch, wenn durch das Verhalten des Kunden Leistungen verzögert oder nicht vollständig erbracht werden können.
(8)Leistungsänderungen und Anpassungen: Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Pflegeberatung Werner ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
(9) Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen: Die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Antragsunterlagen und Dokumentationen gehen in das Eigentum des Kunden über. Konzepte, Methoden und Prozesse, die von der Pflegeberatung Werner entwickelt wurden, bleiben jedoch im Eigentum der Pflegeberatung Werner.
(10) Vertraulichkeit und Datenschutz: Die Pflegeberatung Werner verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die Pflegeberatung Werner verpflichtet sich außerdem, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.
(11) Höhere Gewalt: Im Falle von höherer Gewalt, einschließlich aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder den Tod eines Schlüsselmitarbeiters, ist die Pflegeberatung Werner von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend befreit. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert.
Falls der Tod eines für die Vertragsdurchführung wesentlichen Mitarbeiters eintritt, verpflichtet sich die Pflegeberatung Werner, durch geschulte und qualifizierte Mitarbeiter für eine nahtlose Fortführung der vereinbarten Leistungen zu sorgen. Diese Mitarbeiter sind mit den relevanten Projekten vertraut und werden die Aufgaben im Einklang mit den bisherigen Vertragsvereinbarungen übernehmen. Sollten diese Umstände dennoch zu einer Verzögerung der Leistungen führen, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Fristen entsprechend.
Vergütungspflicht bei höherer Gewalt: Im Falle einer Kündigung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt gemäß diesem Punkt entfällt die Pflicht zur Erbringung und Zahlung von noch ausstehenden Leistungen ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Bereits erbrachte Leistungen sind jedoch zu vergüten.
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9 Gewährleistung und Haftung bei Webdesignverträgen
(1) Wenn ein Mangel der Webseite vorliegt, gelten, vorbehaltlich der folgenden Unterpunkte § 6.2, § 6.3, § 6.4, § 6.5 dieser Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Vorschriften. Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseite übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(2) Der Dienstleister haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsbestandteil ist.
(3) Der Dienstleister erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den gängigen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er übernimmt jedoch keine Haftung für technische Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht für die einwandfreie Funktion der Webseite auf älteren Browsern. Insbesondere entfällt seine Haftung für Schäden, die aufgrund veralteter Technologie von Kunden des Auftraggebers geltend gemacht werden könnten, einschließlich entgangenem Gewinn oder anderen Vermögensschäden.
(4) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Fehler in der verwendeten Open Source Software, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
(5) Der Dienstleister haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(6) Für alle Leistungen im Bereich Digitalmarketing wird grundsätzlich eine Haftung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die das Suchmaschinen-Ranking beeinflussen. Eine dauerhafte Platzierung in den Suchmaschinen kann nach Beendigung des Auftrags nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber akzeptiert diese Vereinbarung ausdrücklich durch die Buchung unserer Dienstleistungen.
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10 Kündigungsfristen bei laufenden Projekten
Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 31 Tagen zu kündigen. Vom Auftraggeber gezahlte Beträge sind vom Dienstleister in diesem Fall dann zurückzuerstatten, sofern keine Aufrechnung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Es gilt §6 Abs. 5 Letzter Satz.
Alle Digitalmarketing Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung bis mindestens 31 Tage vor der nächsten Vertragsverlängerung erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Eine Leistungspflicht erlischt umgehend nach Kündigung. Etwaige Reportings, Dokumente, Dateien etc. verbleiben im Besitz des Dienstleisters.
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11 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
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12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand. 04/2020