AGB von pflegedienstmarketing – so läufts hier
- 1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen von pflegedienstmarketing – das Webdesign Angebot und das Digital Marketing Angebot von pflegedienstmarketing , Tobias Werner, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford ( im folgenden Dienstleister genannt) – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot von pflegedienstmarketing richtet sich dabei ausschließlich an Gewerbetreibende. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der pflegedienstmarketing und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Webdesignverträge ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website.
(2) Gegenstand der Digitalmarketingverträge ist die Entwicklung und Durchführung von SEO Maßnahmen, der Contenterstellung und Social Media Kampagnen inkl. die Schaltung von Werbeanzeigen.
(3) Die Verträge aus (1) und (2) sind Dienstleistungsverträge. Es wird kein Werk geschuldet. Der Auftraggeber willigt hierzu ausdrücklich ein.
- 3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke, Videos usw.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er stellt den Dienstleister von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Dienstleister abgesprochen ist.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Webseite nach Fertigstellung durch einen anschließenden Funktionstest abzunehmen. Angemessen für die Durchführung der Funktionstests ist ein Zeitraum von maximal sieben Werktagen.
(5) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite. In der Regel wird die Urheberkennzeichnungen im Impressumsbereich der Webseite hinterlegt als Verlinkung zur Internetseite von pflegedienstmarketing . Dieser Link darf nicht entfernt oder verändert werden.
(6) Der Dienstleister ist berechtigt die Vertragsbeziehung außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten aus (1) nicht nachkommt und das Projekt hierdurch nicht in angemessener Zeit abzuschließen ist. Angemessen ist die Zeit, die mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung werden 50% der vereinbarten Projektvergütung fällig. Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, da pflegedienstmarketing Ressourcen und Personal für die Projekte bereitstellt und Zeiten blockt. Der Auftragnehmer ist zur Herausgabe aller vom Auftraggeber übergebenen Daten verpflichtet. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig.
- 4 Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Dienstleister gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und sind zusätzlich zu vergüten.
(3) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Dienstleisters vorgenommen werden.
(4) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
(5) Ich bin über den Serviceumfang meiner gewählten Tarifoption vollständig informiert, stimme der Nutzung und Verarbeitung meiner Bestandsdaten durch pflegedienstmarketing zur Kundenberatung und Verbesserung des Serviceangebots zu und zu diesen Zwecken bin ich mit einer Kontaktaufnahme mündlich oder per E-Mail einverstanden. Alle Preise in Netto zzgl. aktuell geltender USt.
(6) Weiterhin bin ich einverstanden, dass meine Firma mit Website und Logo als Referenz in den Marketingmaterialien von pflegedienstmarketing verwendet werden darf. Dies schließt die Nutzung urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützter Logos mit ein. pflegedienstmarketing verwendet diese Logos ausschließlich zur Nennung als Kunde oder als Fallbeispiel für eine Leistung. Eine weitere Verwendung findet grundsätzlich nicht statt. pflegedienstmarketing stellt dabei sicher, dass keine Verwechslungsgefahr stattfindet und das Logos grundsätzlich nicht verändert dargestellt werden mit Ausnahme von Farbabstufungen (Grau oder Schwarz).
(7) Es wird ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart.
- 5 Herausgabe von Daten
(1) Der Dienstleister übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Dienstleister ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
(2) Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
- 6 Vergütung
(1) Der Auftraggeber zahlt nach Abnahme oder unberechtigter Abnahmeverweigerung an den Dienstleister die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Vor jedem Projekt ist eine Anzahlung von 100% zu leisten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist das Hosting Bestandteil des Leistungspaketes, so gelten die Angebotsbedingungen. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung ist der Auftraggeber verpflichtet die Rate jeweils zum 15. eines Monats zu überweisen. Dabei ist der Tag des Eingangs entscheidend, nicht die Handlung des Überweisens. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden im Falle einer Verspäteten Zahlung eine Mahngebühr von 10 EUR zu begleichen. Im Falle das der Auftraggeber zwei Zahlungen verspätet oder nicht zahlt, so ist dieser verpflichtet den vollständigen Rechnungsbetrag in einer Summe zu begleichen. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages, sind die Hostinggebühren in Höhe von 15 EUR pro Monat für die Dauer des in den Angebotsbedingungen genannten Zeitraumes als Schadenersatz zu zahlen. Dabei werden die Zeiträume des laufenden Vertrages mit der Zeit bis zum Vertragsende gegeneinander aufgerechnet.
(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Dienstleister ersetzt.
(3) Der Dienstleister erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Dienstleister ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister hierzu Vollmacht zu erteilen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, sind dem Dienstleister die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
(5) Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift oder sinngemäß schriftlich per Mail, dass die Leistung des Auftraggebers empfangen und nach Art und Güte der Erfüllung des vereinbarten Vertrages dient. Hierfür gewährt der Dienstleister dem Auftraggeber 7 Tage zur Ansicht Zeit. Moniert der Auftraggeber die Leistung, so hat der Dienstleister 5 Werktage Zeit, den Mangel zu beheben. Die Vorlage des überarbeiteten und korrigierten Mangels setzt die Frist von 7 Tage von Neuem in Gang. Eine erfolgte Unterschrift des Auftraggebers vor der 7 Tage Frist, ist ein ausdrücklicher Verzicht dieser Frist und bestätigt in jedem Fall die Abnahme der Leistung. Erfolgt nach 10 Tagen keine Unterschrift so gilt die Leistung stillschweigend als angenommen. Wenn die Leistung nicht abgenommen wird, so muss der Auftraggeber zwingend alle übersandten Daten rücksenden oder Löschen. Eine Verwendung von Dateien, Software, Lizenzen, geschriebenem Code, Kopien der Webseiten oder Bildmaterial ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat hierfür einen schriftlichen und beglaubigten Nachweis zu erbringen. Ohne beglaubigten Nachweis, gilt eine Löschung oder der Rückversand als nicht erbracht. Mit Unterzeichnung des Vertrages gilt diese Regelung als ausdrücklich mitvereinbart. Er hat hierfür 5 Werktage nach der ausddrücklichen Abnahmeverweigerung Zeit. Erfolgt nach dieser Frist keine Bestätigung der Löschung, so ist eine Strafe in Form einer Lizenzgebühr von 2.500 EUR zu begleichen, jedoch mindestens in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages für die erbrachten Leistungen. Nicht erbrachte Leistungen, werden nicht berechnet und im Falle einer einseitigen ordentlichen Kündigung durch den Dienstleister zurückerstattet.
- 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Wenn ein Mangel der Webseite vorliegt, gelten, vorbehaltlich der folgenden Unterpunkte § 7.2, § 7.3, § 7.4, § 7.5 dieser Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Vorschriften. Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(2) Der Dienstleister haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
(3) Der Dienstleister erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten; insbesondere entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden
(4) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Fehler aus der verwendeten Open Source Software; es sei denn, ihm ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
(5) Der Dienstleister haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(6) Für alle Leistungen im Bereich Digitalmarketing wird eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, die das Ranking beeinflussen. Es kann keine Gewähr für eine dauerhafte Platzierung in den Suchmaschinen geleistet werden, vor allen Dingen nicht nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Buchung ausdrücklich diese Vereinbarung.
- 8 Kündigung
Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 31 Tagen zu kündigen. Vom Auftraggeber gezahlte Beträge sind vom Dienstleister in diesem Fall dann zurückzuerstatten, sofern keine Aufrechnung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Es gilt §6 Abs. 5 Letzter Satz.
Alle Digitalmarketing Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung bis mindestens 31 Tage vor der nächsten Vertragsverlängerung erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Eine Leistungspflicht erlischt umgehend nach Kündigung. Etwaige Reportings, Dokumente, Dateien etc. verbleiben im Besitz des Dienstleisters.
- 9 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand. 03/2019